|
Ausbildung zur Brandschutz-Selbsthilfekraft
Gesetzesgrundlage Rheinland-Pfalz: Landesgesetz für
den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)
§ 15 Abs. 5
Es gibt kaum eine Situation, die mehr Verantwortung fordert, als ein
Feuer in einer Einrichtung in der sich eine Vielzahl von Menschen
befinden.
Das Schicksal dieser Menschen liegt ganz in den Händen Ihres
Personals.
Gerade in Beherbergungsbetrieben, Internaten, Krankenhäusern,
Altenheimen, Altenwohn- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen
besteht ein besonderer Schutzauftrag des Betreibers gegenüber
seinen Gästen oder Bewohnern.
Daher sind bei derartigen Betrieben mit mehr als 100 Betten, auch
ohne behördliche Aufforderung, Brandschutz-Selbsthilfekräfte
zu bestellen und auszubilden.
Aber auch in anderen Unternehmen mit hohem Publikumsverkehr, wie z.
B. Kaufhäuser, sind derartige Selbsthilfekräfte erforderlich.
HOENIG bereitet IHRE Mitarbeiter mit erfahrenen Fachausbildern
in einem praxisorientierten Tages-Seminar auf diese verantwortungsvolle
Tätigkeit vor.
Im Gegensatz zu den Ausbildungsinhalten der Brandschutz-Unterweisung
für alle Mitarbeiter, sollen Brandschutz-Selbsthilfekräfte
in der Lage sein, aktiv im vorbeugenden Brandschutz einer Einrichtung
mitzuwirken und im Falle eines Brandes qualifizierte Hilfe zu leisten,
um die Hilfsorganisationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu
unterstützen.
Zu diesem Zweck werden IHRE Mitarbeiter zielgruppenorientiert, mit
modernster Medienunterstützung, in die theoretischen Grundlagen
des Brandschutzes eingeführt.
Im offenen Lehrgespräch gibt es die Möglichkeit auch anwenderspezifische
Fragen und Probleme zu erläutern und umfassend auf betriebsspezifische
Brandschutzbelange einzugehen.
Im Praxis-Training haben IHRE Mitarbeiter die Möglichkeit Brandsituationen
an realen Übungsfeuern und an Brandsimulatoren zu trainieren.
Hierbei kann die gesamte Palette der Feuerlöschgeräte,
vom Handfeuerlöscher, über den Wandhydrant bis hin zum
Umgang mit der Löschdecke geübt werden.
Je nach Zielgruppe ist auch das Trainieren von Evakuierungspraktiken
bei hilflosen oder in der Mobilität eingeschränkten Personen
möglich.
Alle Seminarteilnehmer erhalten einen Nachweis über die Teilnahme.
Sofern die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können
auch Seminare „vor Ort“ in IHREM Unternehmen durchgeführt
werden. So entfallen kostenintensive Anfahrten !
(Mindestanzahl 15 Teilnehmer, maximal 25 Teilnehmer)
Fordern Sie unser spezielles „vor Ort“-Angebot
an !
Auf Antrag unterstützt das Land Rheinland-Pfalz, im Rahmen
der Förderung des Ehrenamts, die Seminarteilnahme von aktiven
Feuerwehrangehörigen mit Übernahme eines Drittels der
Seminargebühren. Wir nennen Ihnen Ihre Ansprechpartner !
|
|